Kosten
Bei erwachsenen Patienten wird eine kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, unabhängig ob es medizinisch notwendig ist oder ob reine ästhetische Gründe ausschlaggebend sind. Ausgenommen ist eine sehr schwere Kieferfehlbildung, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Therapie erforderlich ist. Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen bei erwachsenen Patienten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen und sind daher Privatleistungen.
Bei privat versicherten Patienten hängt es von Ihrem Versicherungsschutz und -tarif ab, ob und wie viel die private Krankenkasse von den Behandlungskosten übernimmt.
Finanzierung - Bezahlung
Zum Quartalsende erfolgt die Rechnungslegung der bis dahin angefallenen Leistungen. Wir bieten auch die Möglichkeit der Finanzierung, durch festgesetzte monatliche Raten die per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Für diese individuellen Vereinbarungen sprechen Sie uns bitte an.