Gesetzliche Grundlagen
Vor 2002 wurde nur ein geringer Prozentsatz unserer Behandlungen von Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den Krankenkassen nicht getragen. Seit 2002 gelten nun die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen” (KIG), nach denen der Ausprägungsgrad einer vorliegenden Gebiss- und Kieferfehlentwicklung definiert wird. Diese Gruppeneinteilung legt nun fest, welche Patienten zu Lasten der Krankenkasse behandelt werden dürfen.
Mit Hilfe der neuen Indikationsgruppen sollen die Ausgaben der Krankenkassen für kieferorthopädische Grundlagen um bis zu 25 % gesenkt werden. Tatsächlich ist es jedoch so, dass zum Teil medizinisch notwendige Behandlungen von Kindern und Jugendlichen nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt werden, die Kosten hierfür also als Privatleistung abgerechnet werden müssen.